2.11.18

FREIHANDELSABKOMMEN

Die Schweiz verfügt – neben der EFTA-Konvention und dem Freihandelsabkommen mit der EU – gegenwärtig über ein Netz von 28 Freihandelsabkommen mit 38 Partnern ausserhalb der Europäischen Union (EU).

Die Abkommen werden normalerweise im Rahmen der Europäischen Freihandelsassoziation (EFTA) abgeschlossen. Dennoch hat die Schweiz die Möglichkeit, Freihandelsabkommen auch ausserhalb der EFTA abzuschliessen, wie beispielsweise im Fall Japans oder Chinas.

Ziel der Freihandelspolitik der Schweiz ist die Verbesserung der Rahmenbedingungen für die Wirtschaftsbeziehungen mit wirtschaftlich bedeutenden Partnern. Den schweizerischen Wirtschaftsakteuren soll gegenüber ihren wichtigsten Konkurrenten ein möglichst stabiler, hindernis- und diskriminierungsfreier Zugang zu ausländischen Märkten verschafft werden. Im Rahmen der Stabilisierungspolitik des Bundesrates kommen aussenwirtschaftspolitischen Massnahmen zur weiteren Öffnung von Exportmärkten erhöhte Bedeutung zu.

Die EFTA-Staaten unterzeichnen auch Zusammenarbeitserklärungen mit gewissen Partnern. Zusammenarbeitserklärungen sehen einen institutionalisierten Dialog über Möglichkeiten zu Vertiefung der wirtschaftlichen Beziehungen vor. Sie können zu einem späteren Zeitpunkt in Verhandlungen über ein Freihandelsabkommen münden.

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