6.3.19

VERZOLLUNG

Alle Waren, welche Sie im gewerblichen Verkehr aus der Schweiz ausführen wollen, müssen Sie bei uns elektronisch zur Ausfuhr anmelden.

Sie können diese Arbeit an einen Spediteur/Zollagenten übertragen, der vorgängig von Ihnen schriftlich dazu beauftragt wurde. Der Spediteur/Zollagent handelt in der Folge in Ihrem Namen als anmeldepflichtige Person. Er koordiniert die nötigen Arbeiten beim Zoll und hilft Ihnen oder unterstützt Sie bei allfälligen Abklärungsarbeiten.

Das Verfahren
Bei der Ausfuhr aus der Schweiz müssen Sie bzw. der von Ihnen beauftragte Spediteur/Zollagent die Waren in das sogenannte Ausfuhrverfahren überführen, d.h. eine elektronische Ausfuhrzollanmeldung erstellen und an den Zoll übermitteln.

Zweck
Das Ausfuhrverfahren dient unter anderem dazu, den Warenverkehr mit Drittländern zu überwachen. Ferner wird aus den von Ihnen bzw. vom Spediteur/Zollagenten gemachten Angaben in der Ausfuhrzollanmeldung die offizielle Handelsstatistik der Schweiz erstellt. Diese bildet u.a. die Grundlage, wenn es darum geht, Freihandelsabkommen mit anderen Staaten auszuhandeln.

> Zurück