Allgemeine Geschäftsbedingungen
Wir arbeiten ausschliesslich aufgrund der heute gültigen "Allg. Bedingungen" des Verbandes schweizerischer Speditions- und Logistikunternehmen.
Stückgut
Sendungen, welche per Camion eintreffen, werden von uns an den Stand verbracht. Der Aussteller hat den Empfang zu quittieren. Ist kein Personal am Stand anwesend, wird die Sendung dennoch ausgeliefert, jedoch vom Spediteur MCH Messe Basel in diesem Fall jede Haftung abgelehnt.
Wagenladungen
Lastzüge sind nach Ankunft an der Messe unverzüglich zu entladen. Sofern dies durch den Aussteller nicht rechtzeitig erfolgt, behalten wir uns vor, den Ablad auf Kosten und Risiko des Ausstellers vorzunehmen.
Leeremballagen
Das Wegschaffen des Leerguts erfolgt durch uns kontinuierlich während des Messeaufbaus. Der Aussteller hat für die Lagerung einen Auftrag auszufüllen und zu unterschreiben. Auftragsformulare sind bei unserem Hallenpersonal oder in unserem Büro, Bleichestrasse, erhältlich. Das Leergut muss bis spätestens 12.00 Uhr am Tage vor Messebeginn zum Abtransport bereit stehen. Leergut, welches vom Aussteller nur stehen gelassen wird, wird ohne Auftragserteilung und auf Kosten des Ausstellers weggeräumt. Für die Aufbewahrung des nicht versicherten Leerguts wird sowohl von der Messe Basel als auch vom Spediteur MCH Messe Basel jegliche Haftung abgelehnt. Der Rücktransport des Leerguts erfolgt jeweils nach Messeschluss und dauert je nach Umfang des Materials die ganze Nacht.
Wertsendungen
Sendungen, welche auf den Lieferpapieren als Wertsendungen deklariert sind und vor dem offiziellen Einräumetermin einer Messe bei uns eintreffen, werden gegen separate Gebühr bis zum Eintreffen des Ausstellers verwahrt und nur gegen Unterschrift ausgehändigt.
Versicherung (Haftung sowie Haftungshöhe im Schadenfall): Die Fa. Sempex AG übernimmt keine Haftung, wenn sich ein Schadenereignis ausserhalb unseres Einflussbereiches ereignet und folgedessen nicht abgewendet werden kann.
Verluste oder Beschädigungen, die sich während einer Manipulation auf dem Messeareal ereignen, müssen uns sofort vor dem Weitertransport mittels Strassenfahrzeug gemeldet werden. Wir übernehmen keine Haftung für nachträglich gemeldete Schäden.
Manipulationsschäden infolge ungeeigneter und/oder fehlender Verpackung sind ausgeschlossen.
Weiter übernimmt die Sempex AG keine Verantwortung für den Inhalt von gelieferten, verschweissten Paletten oder Kolli.
Liegt ein haftpflichtmässiger Tatbestand vor, ist die Haftungshöhe entsprechend den gültigen Allgemeinen Bedingungen des Verbandes schweizerischer Speditions- und Logistikunternehmen mit 8.33 Sonderziehungsrechte pro Bruttokilogramm (ca. CHF 17.00) des betroffenen Teiles der Sendung bei Beschädigungen oder Verluste begrenzt.
Die Höchsthaftung beträgt in jedem Falle gesamthaft pro Ereignis 20'000 Sonderziehungsrechte.
Gerichtsstand ist Basel-Stadt